Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Hinweis zum Widerrufsrecht:

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt für den Kauf von Eintrittskarten für termingebundene Veranstaltungen.

Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht daher nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.